Herzlich willkommen!

Informationen zum Umgang des Schulbetriebes – Beeinträchtigung des öffentlichen Personennahverkehrs

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,

gemäß §§ 41 Absatz 1 und 44 Absatz 3 Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg in Verbindung mit Punkt 3 der Verwaltungsvorschriften über die Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht im schulischen Bereich tragen die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler selbst die Verantwortung für den Weg vom Wohnort zur Schule. Nach Aussage der Verkehrsbetriebe Teltow-Fläming sind im öffentlichen Personennahverkehr (Bus) für den Landkreis Teltow-Fläming am 02. Februar 2024 erhebliche Einschränkungen zu erwarten. Auf Grundlage des Schreibens des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg werden durch die Schulleitung folgende Festlegungen getroffen:

1. Der Unterricht wird am Freitag, dem 02. Februar gemäß der Stundenplanung vor Ort in Präsenz durchgeführt. Für die Jahrgangsstufen 7 bis 12 erfolgt in der ersten und zweiten Stunde Unterricht gemäß Stundenplanung. In der dritten Stunde erhalten die Schülerinnen und Schüler ihre Zeugnisse, danach endet der Unterrichtstag. Die Jahrgangsstufe 13 hat von der ersten bis zur sechsten Stunde Unterricht gemäß Stundenplanung.

2. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der Beeinträchtigung des öffentlichen Personennahverkehrs am Freitag die Schule nicht besuchen können, erhalten Lernaufgaben. Diese werden bis 08:00 Uhr durch die Fachlehrkräfte in die Schulcloud eingestellt.
Die Zeugnisse erhalten die Schülerinnen und Schüler in der ersten Schulwoche des zweiten Halbjahres.

3. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der Beeinträchtigung des öffentlichen Personennahverkehrs am Freitag nicht zur Schule kommen können, gelten als entschuldigt, wenn die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler dies entsprechend angezeigt haben. Die Anzeigepflicht ist erfüllt, wenn die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler ihre Klassen- bzw. Tutoriumsleitung am Freitag bis 07:00 Uhr informiert haben. Das Anzeigen des Fehlens von Schülerinnen und Schülern, die aufgrund der Beeinträchtigung des öffentlichen Personennahverkehrs nicht zur Schule kommen können, durch telefonische Information am Freitag im Sekretariat der Schule entfällt.

Dirk Zobywalski
Schulleiter